Pflücken und Sammeln erlaubt, ja sogar erwünscht!
Es ist noch immer nicht hinlänglich bekannt, dass auf städtischen Streuobstwiesen das anfallende Obst zum eigenen Verzehr geerntet werden darf, das heißt zu nicht kommerziellen Zwecken jeder/m BürgerIn zur Verfügung stehen. Jede/r darf sich bedienen, ist jedoch angehalten, keine Pflanzungen zu beschädigen.
Wir Grüne hatten die Idee, dass die Öffentlichkeit konkreter aufgeklärt werden müsse, auf welchen Streuobstwiesen auch tatsächlich geerntet werden darf.
Die offizielle Liste (siehe Bild links, klicken und gucken).
wsb, 29.08.2012